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   SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13   

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https://dejure.org/2016,55282
SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13 (https://dejure.org/2016,55282)
SG Stade, Entscheidung vom 08.11.2016 - S 1 KR 167/13 (https://dejure.org/2016,55282)
SG Stade, Entscheidung vom 08. November 2016 - S 1 KR 167/13 (https://dejure.org/2016,55282)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009, B 2 U 26/08 R, ist eine weisungsgebundene Eingliederung eines Fußballspielers gegeben, wenn sich dieser gegenüber dem Sportverein zur Erbringung fußballsportlicher Tätigkeiten nach Weisung des Vereins verpflichtet, typischerweise gegen Zahlung eines Arbeitsentgelts (§ 14 SGB IV).

    Das BSG hat diese rechtliche Schlussfolgerung im Urteil vom 27. Oktober 2009, aaO, nicht beanstandet.

    Konkret erachtete das BSG im Urteil vom 27. Oktober 2009, aaO, die an den Kläger erbrachten Zahlungen in Höhe von 175 DM monatlich nicht als wirtschaftliche Gegenleistung für seine fußballerischen Tätigkeiten, sondern als pauschalierten Aufwandsersatz, um den Kläger an den Sportverein zu binden, ohne sich arbeitsvertraglich zu verpflichten und ihn im Rahmen seiner fußballerischen Tätigkeit zu motivieren.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13

    Die Sozialversicherungspflicht bei Amateurfußballern

    Auszug aus SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13
    Auf die Beschwerde hat das Landessozialgericht Niedersachsen-N. mit Beschluss vom 12. November 2013 (L 4 KR 383/13 B ER) die aufschiebende Wirkung der Klage zum vorliegenden Aktenzeichen angeordnet.

    Soweit die Ausführungen des LSG Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 12. November 2013, L 4 KR 383/13 B ER dahingehend zu verstehen sein sollten, dass sich die Wirtschaftlichkeit der Gegenleistung danach bemisst, ob das bezogene Entgelt eine mindestens partielle Sicherung des Lebensunterhalts für den jeweiligen Spieler darstellt, schließt sich dem das Gericht nicht an.

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG muss objektiv eine Missachtung zentraler arbeitgeberbezogener Pflichten des Sozialversicherungsrechts vorliegen (BSG, Urteil vom 9. November 2011, B 12 R 18/09 R, Rn. 18, juris) und subjektiv ein darauf bezogener Vorsatz bestehen.
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13
    Nach der Entscheidung des BSG vom 30. März 2000, B 12 KR 14/99 R, gilt auch dann die dreißigjährige Verjährungsfrist, wenn zwar bei Fälligkeit der Beiträge Gutgläubigkeit vorlag, aber vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist Bösgläubigkeit eingetreten ist.
  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R

    Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn -

    Auszug aus SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13
    Abzustellen ist auf die Kenntnis der zuständigen Amts- bzw. Funktionsträger (BSG, Urteil vom 17. April 2008, B 13 R 123/07 R, juris), hier in Person des 2. Vorsitzenden als Manager der 1. Herrenmannschaft.
  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10

    Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Auszug aus SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13
    Denn die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV findet keine Anwendung, weil es sich bei den fraglichen Arbeitsverhältnissen um geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse i.S. von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV handelte (zum folgenden: Bundesgerichtshof (BGH) in Strafsachen, Urteil vom 11. August 2010, 1 StR 199/10).
  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 6/95

    Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Beigeordneter

    Auszug aus SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13
    Nach dem Urteil des BSG vom 22. Februar 1996, 12 RK 6/95, ist in Aufwandsentschädigungen nur insoweit Arbeitsentgelt enthalten, als sie den tatsächlichen Aufwand übersteigen.
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 19. August 2003, B 2 U 38/02 R, Rn. 28, juris, reicht aber nicht jegliche Zahlung aus, um in der Gesamtschau von einem Arbeitsverhältnis ausgehen zu können.
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13
    Diese Schlussfolgerung verbiete sich schon deshalb, weil die Betriebsprüfung nicht umfassend oder erschöpfend zu sein brauche und sich auf bestimmte Einzelfälle oder auf Stichproben beschränken könne (BSG, Urteil vom 30. November 1978, Az: 12 RK 6/76).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Vereinspflicht -

    Auszug aus SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13
    An einer Beschäftigung fehlt es nach BSG, Urteil vom 13. August 2002 - B 2 U 29/01 R - juris Rn. 21, hingegen, wenn zwischen Sportler und Sportverein lediglich mitgliedschaftsrechtliche Bindungen bestehen.
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92

    Beitragsbescheid - Erhöhung - Krankenkasse - Gesetzesverkündung - Verdopplung -

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 78/05
  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 49/82
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